Resolution Straßenausbaubeiträge

Veröffentlicht am 06.06.2018 in Anträge
 

Die Stadtversammlung der Stadt Witzenhausen fordert die hessische Landesregierung auf darauf hinzuwirken dass der Landtag eine erneute Änderung im hessischen Kommunalgesetz (KAG) und in der hessischen Gemeindeordnung (HGO) mit dem Ziel der Abschaffung der Straßenbeiträge intendiert. Die Kostenanteile der Kommune und Anlieger sind über geeignete Landesmittel zu tragen.

 

Begründung:

Die Erhebung von Straßenbeiträgen für die Erneuerung von Gemeindestraße belastet einseitig die Grundstückseigentümer. Gemeindestraßen gehören zur allgemeinen Infrastruktur, die Nutzung beschränkt sich nicht nur auf die Grundstückseigentümer.

Der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises hat am 07.05.2018 eine Resolution der Befreiung der Verpflichtung von Straßenausbaubeiträgen mit knapper Mehrheit abgelehnt da die Zuständigkeit bei der Landesregierung gesehen wird (HNA Artikel vom 08.05.2018).

Die Formulierung der Landesregierung im §11a KAG Satz 1 zielt darauf ab die Zuständigkeit der Straßenbeiträge auf kommunaler Ebene weiter zu belassen und sich der Verantwortung der Übernahme der Kostenanteile und Verantwortung zu entziehen.

Dabei werden finanziell schwache Kommunen gezwungen solche Beiträge weiterhin von Anliegern zu erheben.

SPD Werra-Meißner

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