Antrag Verträge für die Verpachtung kommunaler land- und forstwirtschaftlicher Flächen

Veröffentlicht am 04.03.2018 in Anträge
 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Magistrat der Stadt Witzenhausen wird beauftragt:

In die Verträge für die Verpachtung kommunaler land- und forstwirtschaftlicher Flächen ab dem 01.01.2017 eine Verpflichtung zur ökologischen Wirtschaftsweise (gemäß aktueller EG-Öko-Verordnung) aufzunehmen.

- Die geänderten Verträge sollen ab 01.04.2018 bei auslaufenden Verträgen und Neuverpachtung angewandt werden.

- Bestehende Verträge werden um eine Ergänzungsvereinbarung erweitert.

- Bestehende Verträge ohne Ergänzungsvereinbarung sollen mit Frist von zwei Jahren gekündigt werden, sofern die Ergänzungsvereinbarung nicht angenommen wird.

- Bei der zukünftigen Neuverpachtung der Flächen sollen Bio-Betriebe bevorzugt werden. (s. Kooperationsvertrag mit Netzwerk der Bio-Städte)

- Über auslaufende Verträge und Neuverpachtung ist der Ausschuss für Stadtentwicklung zu informieren.

- Bei schwerwiegenden Gründen, die gegen eine ökologische Bewirtschaftung einzelner Flächen sprechen, sind Ausnahmen möglich. Hierüber entscheidet der Magistrat und berichtet dazu im nächsten Stadtentwicklungsausschuss.

 

Begründung:

Wissenschaftlich belegt ist es, dass eine biologische Landwirtschaft/Forstwirtschaft die Bodenqualität fördert, zum Erhalt der Artenvielfalt beiträgt, sowie keine schädlichen Einträge ins Grundwasser und andere Gewässer verursacht.

Die bestehenden Umweltprobleme beim Einsatz von Pestiziden und bestimmten Düngemitteln sind hinreichend bekannt. Durch den Verzicht auf synthetisch hergestellte Stickstoffdünger gibt es insgesamt weniger Kohlendioxidemissionen pro Hektar insbesondere Lachgas und Ammoniakemissionen sind geringer. In der Regel findet im Biolandbau eine Humusanreicherung statt, die als Kohlendioxidspeicher eine zusätzliche Entlastung bei den klimaschädlichen Gasen bedeutet. Eine biologische Landwirtschaft ist somit eine Investition in den Umweltschutz.

Die Stadt hat die Aufgabe, den Erhalt der Qualität der von ihr verwalteten Flächen zu garantieren und für den Schutz der Gesundheit von Natur, Mensch und Umwelt zu sorgen. Mit der EG-Ökoverordnung ist die minimalste Anforderung an eine biologische Landwirtschaft festgelegt.

Eine Verpflichtung für die Pächter der öffentlichen Flächen auf die EG-Ökoverordnung in ihrer jeweils aktuellen Version, ermöglicht auch konventionell wirtschaftenden Landwirten, städtische Flächen zu pachten.

Pachtinteressenten mit zertifizierten Bio-Betrieb sollen bevorzugt werden (s. Kooperationsvertrag mit dem Netzwerk der Biostädte), da ihre Betriebe und die Flächen jährlich von einer staatlich zugelassenen unabhängigen Kontrollstelle bio-zertifiziert werden.

SPD Werra-Meißner

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