Antrag:
Die Entschädigungssatzung der Stadt Witzenhausen wird wie folgt geändert:
§4 Fraktionssitzungen
(2) Ersatzpflichtig sind nur die Fraktionssitzungen, die auch tatsächlich stattgefunden haben. Die Zahl der nach Abs. 1 ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen wird auf 32 pro Jahr begrenzt.
Begründung:
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre ist die Zahl der ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen anzupassen.
Antrag:
Die Hauptsatzung der Stadt Witzenhausen wird wie folgt geändert:
§2 Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
(1) Die Stadtverordnetenversammlung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:
1. Haupt-, Finanz- und Rechtsausschuss
2. Bau- und Verkehrsausschuss
3. Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Energieausschuss
4. Sozialausschuss
(2) Die Ausschüsse haben 9 Mitglieder.
Begründung:
Durch geänderte Größe der Stadtverordnetenversammlung von 31 auf nunmehr 37 Mitglieder und der Möglichkeit zur Beteiligung kleiner Fraktionen werden die Ausschüsse wie angegeben geändert.