Antrag Coronahilfe

Veröffentlicht am 13.05.2021 in Anträge
 

Antrag

Die Stadt Witzenhausen setzt ein System zur Wirtschaftsförderung der örtlichen Betriebe und Unternehmen um. Die Stadt Witzenhausen realisiert für Ihre Bürger ein Fördersystem. Bürger <18 Jahre erhalten eine einmalige Förderung von 50€, Bürger >18 Jahre erhalten eine einmalige Förderung von 20€. Die Förderung ist so zu gestalten, dass diese in den lokalen Betrieben und Unternehmen eingelöst werden kann.

Im Haushalt sind Mittel i. H. v. 430.000 € zu berücksichtigen.

 

Begründung:

Sowohl Handel und Gewerbe in Witzenhausen aber auch die Bürger unserer Stadt erfahren starke Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie. Die Stadt Witzenhausen etabliert ein System zur Stärkung der regionalen Kaufkraft und damit verbundenen lokalen Kaufbereitschaft und stützt den örtlichen Handel und Gewerbe.

Unter dem Blickwinkel des kommunalen Haushaltsrechts erteilt die Stadt Witzenhausen eine einmalige freiwillige Leistung zur Wirtschaftsförderung innerhalb des Stadtgebiets liegender Betriebe und Unternehmen. Die Stadt Witzenhausen erteilt Bürgern mit gemeldetem Erstwohnsitz eine einmalige Förderung in Höhe von 50€ für Bürger <18 Jahre und 20€ für Bürger >18 Jahre. Als Stichtag zur Bestimmung des Erstwohnsitzes und des Alters wird der 05.01.2021 vorgesehen. Die Förderung soll in Form einer lokal einzulösenden Förderung ausgegeben werden. Um alle Bürger zu erreichen werden die Förderbeträge per Post an die Bürger ausgesandt. Die ausgegebene Förderung soll eine Befristung bis zum 30.11.2021 erhalten.

Die Haushaltsmittel sind im Rahmen eines kurzfristig vorzubereitenden Nachtragshaushalts einzubringen.

SPD Werra-Meißner

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