Prüfantrag zum Anlegen von Blühstreifen bzw. Blühflächen

Veröffentlicht am 14.08.2017 in Anträge
 

Antrag:

Der Magistrat der Stadt Witzenhausen wird beauftragt, zu prüfen, auf welchen städtischen Grünflächen
weitere Blühstreifen bzw. Blühflächen angelegt werden können.
Wir bitten um Beantwortung bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung.

Begründung:
Die Möglichkeit zur Anlegung von Blühflächen und Blühstreifen könnte (nach Möglichkeit) auf folgenden
Flächen bestehen:
- auf Kreisverkehren
- an Straßenrändern und Straßenbanketten
- an Fahrradwegen
- an Ortseingangsbereichen
- in Teilbereichen der Parkflächen
- auf ökologischen Ausgleichsflächen
- auf Ackerrändern
- auf sonstigen ungenutzten öffentlichen Grünflächen
Durch die negative Entwicklung unserer Kulturlandschaften durch die intensivierte Landwirtschaft haben sich die Lebensbedingungen der Blüten bestäubenden Insekten in den letzten Jahrzehnten dramatisch verschlechtert. Überdeutlich ist dies an den hohen Verlusten der Honigbienenvölker in den letzten Jahren zu erkennen. Rund 30 % der Bienenvölker starben alleine im Jahr 2002/03 (mehr als 300.000). Im Frühjahr 2008 starben in Deutschland zum Beispiel im Frühjahr 2008 zehntausende Bienenvölker am Oberrhein in Baden-Württemberg. Im Jahr 2009/10 starben erneut ca. 20 % der Völker. Noch dramatischer ist die Situation bei den Wildbienen. Von den etwa 550  ildbienenarten stehen 52% auf der roten Liste, 39 Arten gelten bereits als ausgestorben oder verschollen. Aus der zunehmend intensiver bewirtschafteten Agrarlandschaft verschwinden die Wildbienen mit hohem Tempo. Das gilt natürlich nicht nur für die Biene, sondern auch für andere (Insekten-) Arten. Neben dem mangelnden  Nahrungsangebot (Wildblumen und -kräuter) ist hierbei auch das Verschwinden der Nistmöglichkeiten verantwortlich für den Rückgang dieser Arten. Die Anlegung von Blühflächen soll ein erster Schritt sein, um dieser negativen Entwicklung Einhalt zu gebieten. Bei Blühstreifen handelt es sich um streifenförmige Einsaat von (einheimischen) Wildkräutern und -blumen. Naturschutzfachliches Ziel ist es, durch die Vernetzung von Blühstreifen die Strukturvielfalt dauerhaft zu erhöhen. So können wieder Lebensräume und Nahrungsquellen für Insekten und weitere Arten geschaffen werden. Darüber hinaus haben Blühstreifen eine wichtige Bedeutung für die Bereicherung und Aufwertung des Landschaftsbildes. Dies trägt auch dazu bei, dass in einer breiten Öffentlichkeit die Akzeptanz gegenüber Naturschutzmaßnahmen verbessert wird.
Aber nicht nur die ökologische Bedeutsamkeit der Blühstreifen oder ihr schöner Anblick spricht für diese Maßnahmen. Die Anlage von Blühstreifen hat auch eine wirtschaftliche Komponente. Der Pflegeaufwand der Blühstreifen ist - je nach verwendeter Samenmischung (einjährige oder mehrjährige Mischungen) - deutlich geringer als der von Grünstreifen. Alle Flächen sollten zum Jahresende, nach dem Abblühen, nur einmal abgemäht werden. Die Flächen mit einjährigen Mischungen müssen solange bis genügend Samen im Boden sind (ein paar Jahre) jedes Jahr umgebrochen und eingesät werden – nach ein paar Jahren ist nur noch ein Umbrechen nötig. Die Flächen mit mehrjährigen Mischungen müssen alle 3 - 5 Jahre umgebrochen und neu eingesät werden, bis auch hier genügend Samen im Boden sind – dann müssen sie nur noch
umgebrochen werden. Einfache Grünflächen müssen hingegen häufiger gemäht werden. Zusätzliches  kostenintensives Düngen oder Bewässern der Blumenwiesen ist nicht notwendig.

SPD Werra-Meißner

Hier geht es zur SPD WMK

SPD Unterstützen

Hier Mitglied werden

Kontakt

Kontakt