Antrag:
Die Gebührenanpassung durch Änderung des § 14 ist zu streichen. Änderung betreffend des §4 Elektroschrott bleiben bestehen.
Begründung:
In den vergangenen Jahren ist im Gebührenhaushalt der Abfallgebühren ein Rücklagenpolster i. H. v. rd. 240T€ entstanden. Die Aussetzung der Gebührenerhebung für kommendes Jahr 2021 kann mit rd. 175T€ aus den Rücklagen aufgefangen werden. Vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen der Coronakrise halten wir es für sinnvoll die Anhebung der Gebühren vor dem Hintergrund der Rücklagen für ein Jahr auszusetzen.
Hier geht es zur SPD WMK