Anfrage:
Ist die Haltefläche an der Kreuzung Ermschwerder Straße/Kniegasse (am Gebäude „Hanseateneck“) als Ladezone für innenstädtische Geschäfte geeignet und kann verkehrstechnisch als solche ausgewiesen werden?
Kann der Beginn der Fußgängerzone ab der Kreuzung Kirchstraße/Ermschwerder Straße zur Innenstadt mit Kübeln für den KFZ Verkehr verkehrstechnisch blockiert werden, sodass nur im Ausnahmefall (Notfall) die Einfahrt in die Fußgängerzone mittels KFZ möglich ist?
Wie bitten um Beantwortung bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung.