Anfrage:
Der Magistrat möge über die seit 2015 bestehende Änderungen der Abfallsatzung im Ausschuss berichten.
Insbesondere:
- Entwicklung der Sperrmüllanmeldungen 2013 - 2018
- Entwicklung der Sperrmüllvolumina 2013 - 2018
- Entwicklung der Entsorgungskosten für Sperrmüll 2013 - 2018
Begründung:
Mit Änderung der Abfallsatzung zum 17.11.2015 wurden Gebühren für Sperrmüll i. H. v. 30 € je Anmeldung eingeführt. Dadurch sollte eine Reduzierung des Sperrmülls sowie die Förderung des Wiederverwertens von Möbeln in Witzenhausen herbeigeführt werden. Außerdem sollte durch die Erhebung der Gebühr ein kleiner Teil der Entsorgungskosten aufgefangen werden.
Wir bedanken uns für die Beantwortung.