Änderungsantrag zur neuen Geschäftsordnung (Vorlage STV/489/2020)

Veröffentlicht am 03.11.2020 in Anträge
 

Antrag:

Der Satz (6) des §31 Niederschrift ist zu streichen.


Begründung:

Satz (6) beschreibt das Recht zur Aufzeichnung der Sitzungen mit Tonträgern. Die bereits bestehende Satzung weist in §20, Satz (2) auf die grundsätzliche Möglichkeit hin Aufnahmen zum Zweck der Protokollführung zu machen. Eine darüber hinaus notwendige Aufzeichnung von Sitzungen sehen die Antragsstellenden nicht. Die Schaffung der Infrastruktur, Verwahrung, Administration und die datenschutztechnischen Anforderungen an einer für Mandatsträger ausgerichtete Aufzeichnung der Sitzungen sind mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand verbunden. Ebenso kann die vorgeschriebene Aufzeichnung jeder Sitzung dazu führen, dass Mandatsträger in den bisher möglichen Rahmen der Meinungsäußerung sich Einschränkungen gegenübergestellt sehen.

SPD Werra-Meißner

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