Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer -Hebesatzsatzung- mit folgenden Änderungen betreffend §1:
zu 1.a) und 1.b): Die Hebesätze der Grundsteuer (A und B) werden auf 670 v. H. angepasst
zu 2. Die Hebesätze der Gewerbesteuer werden nicht angepasst.
Begründung:
Im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Witzenhausen für das Haushaltsjahr 2020 ist eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B von 490 auf 655 v. H. verwaltungsseitig vorgesehen. Die Erhöhung resultiert insbesondere aus:
Tarifbedingter Personalkostensteigerung
Mehrkosten Kinderbetreuung und Erweiterung um Waldkindergarten- und Ellerbergkindergruppe sowie neuer DRK Kindergarten
Deutlich gestiegene Kreis- und Schulumlage sowie Schlüsselzuweisung
Zur Senkung der Ausgaben im kommenden Haushaltsjahr wurden diverse Streichungen vollzogen damit die Steuerlast für die witzenhäuser Bürger gesenkt wird. Inhalt der Streichung sind auch seit Jahren aufgeschobene Sanierungsmaßnahmen an Dorfgemeinschaftshäusern. Zur Sanierung maroder Fenster und weiterer Maßnahmen stellt die SPD Witzenhausen den Antrag auf Anpassung der Grundsteuererhöhung (A und B) auf 670 v. H. aus.